Für den Anschluss und Betrieb von neuen Kundenanlagen, sowie bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Rosenheim ist ab dem 27.04.2019 die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4110 (zu beziehen beim VDE Verlag – vde-verlag.de) anzuwenden. So gelten bei Erweiterung von Erzeugungsanlagen für die erweiterten Teile die zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung gültige technische Anforderung.
Für die Planung des Netzanschlusses ist eine enge Abstimmung zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber erforderlich. Um die für sie optimale technische Lösung zu erarbeiten, benötigen wir während des Anschlussprozesses gemäß oben gennanter technischen Anschlussregel verschiedene Informationen und Unterlagen (siehe VDE AR-N 4110 Abschnitt 4.2). Die angegebenen Formulare beziehen sich auf Anhang E der VDE-AR-N 4110. Diesen finden sie unter folgendem Link im Downloadbereich:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110
Zur Anmeldung Ihres geplanten Bauvorhabens bitten wir Sie den Antrag für Netzanschlüsse Mittelspannung (E.1) inkl. aller Anlagen bei uns schriftlich oder per E-Mail an energiedienstleistungen@swro.de (Tel. 08031 365-2350) einzureichen.
Zur technischen Abstimmung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Hr. Ziehut (Tel. 08031 365-2338, andreas.ziehut@swro.de) oder Hr. Kirchberger (Tel. 08031 365-2560, thomas.kirchberger@swro.de) zur Verfügung.
Den Anschlussprozess möchten wir wie folgt zusammenfassen:
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Sie melden den Netzanschluss (Mittelspannung) mit Antragstellung (E.1) an. Für die Bezugsanlage benötigen wir das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (E.2) und für Erzeugungsanlagen das Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers (E.8) mit Einheiten- sowie Komponentenzertifikat (E.13 und E.14).
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Innerhalb von 8 Wochen führen wir eine Grobplanung durch und stimmen diese mit ihnen ab. Sie erhalten in dieser Zeit von uns ein Angebot über unsere Leistungen.
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Falls sie eine Erzeugungsanlage betreiben geben sie uns nach der Beauftragung das aktualisierte Datenblatt ihrer Erzeugungsanlage (E.8). Innerhalb 3 Wochen erhalten sie von uns den Netzbetreiber-Abfragebogen mit allen relevanten Daten und Einstellvorgaben (E.9).
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10 Wochen vor Bau bzw. Fertigung der Übergabestation (Fertigungsbeginn) benötigen wir die Unterlagen zur Errichtungsplanung (E.4) von ihnen.
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Spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn erhalten sie die Unterlagen zur Errichtungsplanung von uns geprüft und mit unseren Vermerken zurück. Im Anschluss daran können sie die Übergabestation bestellen.
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8 Wochen vor Fertigungsbeginn ist für die Erzeugungsanlage das Anlagenzertifikat (E.15) zu erstellen und an uns zu übergeben.
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Spätestens 2 Wochen vor Fertigungsbeginn erhalten sie von uns die endgültige Bestätigung des Netzanschlusspunktes und die Netzanschluss- sowie Netznutzungsverträge.
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2 Wochen nach dem Fertigungsbeginn stellt der Messstellenbetreiber die Wandler für die Abrechnungszählung bereit.
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Wir stimmen mit ihnen einen Termin zur Technischen Abnahme der Übergabestation ab. Diese sollte zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung stattfinden. Den Inbetriebsetzungstermin stimmen wir mit ihnen ab. Bei der technischen Abnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
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Aktualisierte Unterlagen der Errichtungsplanung
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Bauartzulassung/Konformitätserklärung für Strom und Spannungswandler vom Messstellenbetreiber
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Inbetriebsetzungsprotokoll (E.7)
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Erdungsprotokoll (E.6), Schutzprüfprotokolle und Bestätigung nach DGUV Vorschrift 3
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Inbetriebsetzungsauftrag (E.5)
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Unterzeichnete Netzanschluss- und Netznutzungsverträge
Bitte den Messstellenbetreiber über den Inbetriebsetzungstermin informieren.
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5 Werktage vor der Inbetriebsetzung der Übergabestation erfolgt vorab die Inbetriebsetzung der Abrechnungsmessung durch den Messstellenbetreiber.
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Zum Inbetriebsetzungstermin erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses, die Inbetriebsetzung der Übergabestation und der Abrechnungsmessung mit ihnen gemeinsam. Bei Erzeugungsanlagen erteilen wir die Eraubnis zur Zuschaltung und die vorübergehende Betriebserlaubnis (E.7) und sie übergeben uns das Inbetriebsetzungsprotokoll der Anlage (E.10).
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Ca. 2 Wochen nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir die Inbetriebsetzungserklärung (E.11) von ihnen und nach 6 Monaten die Konformitätserklärung (E.12). Im Anschluss daran erteilen wir die endgültige Betriebserlaubnis.