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Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Als Netzbetreiber sind wir für den sicheren und stabilen Betrieb unserer Netze verantwortlich. Dies gelingt nur, wenn sich die Einspeisungen in die Netze mit den Ausspeisungen aus den Netzen jederzeit im Gleichgewicht befinden.

Um Rückwirkungen aus den Kundenanlagen und Schwankungen der physikalischen Größen an den Einspeisestellen zu vermeiden, wurden mit den "Technischen Anschlussbedingungen" für jede Sparte entsprechende Mindeststandards geschaffen.

 

Für den Anschluss und Betrieb von neuen Kundenanlagen, sowie bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Kundenanlagen am Niederspannungs der Stadtwerke Rosenheim ist ab dem 01.05.2019 die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4100 (zu beziehen beim VDE Verlag – vde-verlag.de) und die TAB 2023 anzuwenden.

Weiterhin ist für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4105 (zu beziehen beim VDE Verlag – vde-verlag.de) in der aktuell gültigen Fassung anzuwenden.

 

Unsere Anmeldeformulare und Inbetriebsetzungsaufträge finden sie unter Hausanschlüsse/Formulare.

Die Formulare gem. Anhang B der VDE-AR-N 4100 finden sie unter folgendem Link im Downloadbereich:

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100

Die Formulare gem. Anhang E der VDE-AR-N 4105 finden sie unter folgendem Link im Downloadbereich:

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018

 

Für den Anschluss und Betrieb von neuen Kundenanlagen, sowie bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Rosenheim ist ab dem 27.04.2019 die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4110 (zu beziehen beim VDE Verlag – vde-verlag.de) anzuwenden. So gelten bei Erweiterung von Erzeugungsanlagen für die erweiterten Teile die zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung gültige technische Anforderung.

 

Für die Planung des Netzanschlusses ist eine enge Abstimmung zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber erforderlich. Um die für sie optimale technische Lösung zu erarbeiten, benötigen wir während des Anschlussprozesses gemäß oben gennanter technischen Anschlussregel verschiedene Informationen und Unterlagen (siehe VDE AR-N 4110 Abschnitt 4.2). Die angegebenen Formulare beziehen sich auf Anhang E der VDE-AR-N 4110. Diesen finden sie unter folgendem Link im Downloadbereich:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110

Zur Anmeldung Ihres geplanten Bauvorhabens bitten wir Sie den Antrag für Netzanschlüsse Mittelspannung (E.1) inkl. aller Anlagen bei uns schriftlich oder per E-Mail an energiedienstleistungen@swro.de (Tel. 08031 365-2350) einzureichen.

Zur technischen Abstimmung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Hr. Ziehut (Tel. 08031 365-2338, andreas.ziehut@swro.de) oder Hr. Kirchberger (Tel. 08031 365-2560, thomas.kirchberger@swro.de) zur Verfügung.

 

Den Anschlussprozess möchten wir wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Sie melden den Netzanschluss (Mittelspannung) mit Antragstellung (E.1) an. Für die Bezugsanlage benötigen wir das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (E.2) und für Erzeugungsanlagen das Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers (E.8) mit Einheiten- sowie Komponentenzertifikat (E.13 und E.14).

  2. Innerhalb von 8 Wochen führen wir eine Grobplanung durch und stimmen diese mit ihnen ab. Sie erhalten in dieser Zeit von uns ein Angebot über unsere Leistungen.

  3. Falls sie eine Erzeugungsanlage betreiben geben sie uns nach der Beauftragung das aktualisierte Datenblatt ihrer Erzeugungsanlage (E.8). Innerhalb 3 Wochen erhalten sie von uns den Netzbetreiber-Abfragebogen mit allen relevanten Daten und Einstellvorgaben (E.9).

  4. 10 Wochen vor Bau bzw. Fertigung der Übergabestation (Fertigungsbeginn) benötigen wir die Unterlagen zur Errichtungsplanung (E.4) von ihnen.

  5. Spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn erhalten sie die Unterlagen zur Errichtungsplanung von uns geprüft und mit unseren Vermerken zurück. Im Anschluss daran können sie die Übergabestation bestellen.

  6. 8 Wochen vor Fertigungsbeginn ist für die Erzeugungsanlage das Anlagenzertifikat (E.15) zu erstellen und an uns zu übergeben.

  7. Spätestens 2 Wochen vor Fertigungsbeginn erhalten sie von uns die endgültige Bestätigung des Netzanschlusspunktes und die Netzanschluss- sowie Netznutzungsverträge.

  8. 2 Wochen nach dem Fertigungsbeginn stellt der Messstellenbetreiber die Wandler für die Abrechnungszählung bereit.

  9. Wir stimmen mit ihnen einen Termin zur Technischen Abnahme der Übergabestation ab. Diese sollte zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung stattfinden. Den Inbetriebsetzungstermin stimmen wir mit ihnen ab. Bei der technischen Abnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktualisierte Unterlagen der Errichtungsplanung

  • Bauartzulassung/Konformitätserklärung für Strom und Spannungswandler vom Messstellenbetreiber

  • Inbetriebsetzungsprotokoll (E.7)

  • Erdungsprotokoll (E.6), Schutzprüfprotokolle und Bestätigung nach DGUV Vorschrift 3

  • Inbetriebsetzungsauftrag (E.5)

  • Unterzeichnete Netzanschluss- und Netznutzungsverträge

Bitte den Messstellenbetreiber über den Inbetriebsetzungstermin informieren.

  1. 5 Werktage vor der Inbetriebsetzung der Übergabestation erfolgt vorab die Inbetriebsetzung der Abrechnungsmessung durch den Messstellenbetreiber.

  2. Zum Inbetriebsetzungstermin erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses, die Inbetriebsetzung der Übergabestation und der Abrechnungsmessung mit ihnen gemeinsam. Bei Erzeugungsanlagen erteilen wir die Eraubnis zur Zuschaltung und die vorübergehende Betriebserlaubnis (E.7) und sie übergeben uns das Inbetriebsetzungsprotokoll der Anlage (E.10).

  3. Ca. 2 Wochen nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir die Inbetriebsetzungserklärung (E.11) von ihnen und nach 6 Monaten die Konformitätserklärung (E.12). Im Anschluss daran erteilen wir die endgültige Betriebserlaubnis.

Bei Ausführung und Betrieb einer Trinkwasseranlage sind folgende Punkte zu beachten:

  • die DVGW-TRWI-DIN 1988, EN 1717
  • das DVGW-Regelwerk sowie weitere anerkannte Regeln der Technik
  • die Herstellerangaben
  • der AVBWasserV bzw. die jeweils gültige Wasserabgabesatzung
  • der Installateurvertrag
  • Darüber hinaus sind auch die zusätzlichen Auflagen des zuständigen WVU zu berücksichtigen.

Alle verwendeten Materialien und Geräte müssen mit dem DIN-, DVGW- bzw. CE-Zeichen und ggf. mit Registriernummern gekennzeichnet sein. Das WVU übernimmt keinerlei Haftung für die erstellte Anlage. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten können vom WVU zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden.

Hausanschluss

Um das Verteilungsnetz, den Hausanschluss sowie die Zähl- und Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, benötigen wir zur Erstellung eines Kostenangebotes eine Anmeldung zum Hausanschluss mit folgenden Anlagen:

  1. Lageplan im Maßstab 1:1000
  2. Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit eingezeichnetem gewünschten Hausanschluss- und Zählerplatz
  3. Höhenschnitt vom Gebäude im Maßstab 1:100
  4. Schemaplan der geplanten Anlage (sofern vorhanden)
  5. Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    (nur notwendig, sofern der Grundstückseigentümer nicht mit dem Anschlussnehmer identisch ist.)

Während der Bauphase gelten unsere Allgemeinen Bedingungen zur Erstellung von Hausanschlüssen.

Mindestens 5 Werktage vor der Inbetriebnahme sendet uns ein in unser Installateurverzeichnis eingetragenes Wasserinstallationsunternehmen eine unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag.

 

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TAB Wasser 25.05 KB

Diese Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB Fernwärme) wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB-FernwärmeV) festgelegt und sind vom Kunden (Anschlussnehmer) zu beachten.

Die TAB Fernwärme gelten für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die an das heißwasserbetriebene Fernwärmeversorgungsnetz der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Anschlussnehmer (Kunden) und der Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH abgeschlossenen Fernwärmenetzanschluss- und Versorgungsvertrages. Die TAB Fernwärme findet Anwendung sowohl für neu an das Fernwärme-verteilnetz anzuschließende Anlagen als auch bei Umbaumaßnahmen bzw. Veränderungen an bestehenden Anlagen.