Neuanschluss Eigenerzeugungsanlagen
Im Folgenden stellen wir Ihnen zur Orientierung die einzelnen Schritte von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung Ihrer EEG-Vergütung dar.
Aufgrund der degressiven Einspeisevergütung im Jahr 2024, bitten wir darum, dass Sie uns bei technischer Inbetriebsetzung das durch Ihren Installateur ausgefüllte und unterschriebene E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11 zukommen lassen, um sich die jeweils gültige Vergütungskategorie zu sichern. Andernfalls wird das Datum der Abnahme unseres Monteurs verwendet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zur erstmaligen Anmeldung Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb die Anmeldung der Erzeugungsanlage inkl. aller Anlagen über das Installateurportal einzureichen. Diese enthält alle notwendigen Informationen, die es uns ermöglichen Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen und bildet die Grundlage für die spätere Vergütung Ihrer erzeugten Energie.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie die örtliche Netzstruktur bilden die Grundlage für die s.g. Netzverträglichkeitsprüfung. Hierbei bestimmen wir kostenlos den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt Ihrer neuen Anlage mit dem bestehenden Stromnetz. Außerdem planen wir ggfs. notwendige technische Anpassungen sowie die optimale Trassenführung.
Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Erzeugungsanlage ratsam ist, werden wir uns mit Ihnen für einen detaillierten Kostenvoranschlag in Verbindung setzen.
Die Einspeisezusage ist die Bestätigung des Netzbetreibers, dass der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Stromnetz möglich ist. Sie enthält im Wesentlichen die Benennung des Verknüpfungspunktes Ihrer Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz.
An diese Zusage binden wir uns für drei Monate.
Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Einspeisezusage spätestens innerhalb von acht Wochen nach Eingang der Voranmeldung für Eigenerzeugungsanlagen. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses notwendig erhalten Sie die Einspeisezusage nach Fertigstellung der Maßnahme.
Mit der Einspeisezusage erhalten Sie zudem noch alle wichtigen Dokumente, die zur Auszahlung der Einspeise-Vergütung von Ihnen ausgefüllt und bei uns eingereicht werden müssen.
Mit Vorliegen der Einspeisezusage kann der Bau der Anlage durch einen Fachbetrieb beginnen. Dabei sind alle technischen Mindestanforderungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Ihr Installateur kommt nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Installateur bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal ein.
Wir setzen uns dann mit Ihnen und dem Installateur zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung. Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt wurden und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.
Für die Inbetriebnahme verrechnen wir Entgelte nach unserem Preisblatt "Technische Serviceleistungen Strom der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH". Diese sind auf unserer Homepage https://www.swro-netze.de/hausanschluss/entgelte veröffentlicht.
Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.
Nach Eingang der Dokumente, die Sie bei der Einspeisezusage erhalten haben, senden wir Ihnen ein Qualifiziertes Anschreiben als Bestätigung und zur Überprüfung der Richtigkeit über die in unserem System hinterlegten Werte. Im Anschluss wird Ihnen die erste Einspeisevergütung ausbezahlt.
Das Qualifizierte Anschreiben ersetzt seit dem 01.12.2024 den klassischen Einspeisevertrag.