Grundversorger
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Es wurde zum 01.07.2024 festgestellt, dass für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Konzessionsgebiet Rosenheim und Stephanskirchen die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH Grundversorger in der Sparte Strom ist.