Stromeinspeiseverträge nach EEG und KWKG
Die Bundesnetzagentur fordert vor der Inbetriebnahme von Fotovoltaikanlagen die Meldung des Anlagenstandortes, der technischen Anlagendaten und Angaben zum Anlagenbetreiber.
Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Damit wurde das s.g. Marktstammdatenregister geschaffen. Im, von der Bundesnetzagentur geführten, Marktstammdatenregister müssen sich alle wesentliche Akteure im deutschen Strom- und Gasmarkt registrieren. Dazu gehören neben Netzbetreibern und Lieferanten auch Betreiber von Erzeugungsanlagen. Nähere Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.
Entsprechend des § 9 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist bei allen Fotovoltaikanlagen und sonstigen Anlagen i.S.d. EEG (diese ab 100 kW) ab dem 01.01.2012 eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW und höchstens 100 kW müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber fernsteuern kann.
Mittels Rundsteuertechnik werden Signale zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60%, 30% oder 0% versendet.
Unsere Musterverträge für die Netzeinspeisung nach EEG und KWKG finden Sie unter "Dokumente" zum downloaden. Als Anlage 3 ist auch die Niederspannungsanschlussverordnung Bestandteil der Verträge. Um die Aktualität zu gewährleisten finden Sie hier die jeweils aktuelle Fassung.
Weitere Informationen von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung der Einspeisevergütung finden Sie hier.
Anhang | Size |
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Stromeinspeisevertrag aus EEG-Einspeiseanlagen | 553.6 KB |
Anlage 2 Erklärung zur Umsatzsteuer | 101.38 KB |
Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten | 234.27 KB |
Stromeinspeisevertrag aus KWKG-Einspeiseanlagen | 193.3 KB |