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Direktvermarktung

Was versteht man unter Direktvermarktung?

Von Direktvermarktung spricht man bei der Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte (Direktvermarkter). Wenn allerdings der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird, spricht man nicht von einer Direktvermarktung.

Wie die Marktprämie nach dem EEG, stellt auch die Direktvermarktung eine Veräußerungsform der erzeugten Energie dar.

Welche Anlagen müssen direkt vermarktet werden?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes besteht für Betreiberinnen und Betreibern von EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kWp ab 01.01.2016 (EEG) bzw. ab 14.08.2020 (KWKG) die Verpflichtung zur Direktvermarktung ihrer erzeugten Energie.

Ist es auch möglich mit einer kleineren Anlage Direktvermarkter zu werden?

Der Wechsel zwischen der EEG-Vergütung und Direktvermarktung bei Anlagen <100 kWp ist auch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass während der Direktvermarktung der EEG Förderzeitraum Ihrer Anlage weiterläuft. Eine Voraussetzung hierfür ist aber, dass Ihre Anlage mit einer Fernsteuerung ausgestattet ist bzw. wird.

Bieten die Stadtwerke Rosenheim Direktvermarktung an?

Ja. Die Kollegen von "Energievermarktung" beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Direktvermarktung.