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Allgemeine Versorgungsbedingungen

Für die Versorgung mit Fernwärme gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme.

Am 05.10.2021 ist zusätzlich die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassung- und Abrechnungsverordnung - FFVAV in Kraft getreten. Die FFVAV löst die bislang in der AVBFernwärmeV enthaltenen Regelungen zur Verbrauchserfassung und Abrechnung ab.