Anschluss Steckerfertigen Erzeugungsanlage
Hier geht es zur Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
Mit In Kraft treten des Solarpaket I am 16.05.2024 ergab es weitreichende Änderungen bei Steckerfertigen Solaranlagen (SSA). Die Anlagen sind auch bekannt unter Mini PV-Anlagen, Balkon PV-Anlagen oder Plug and Play-PV.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Anmeldeverfahren
Eine Steckfertige Erzeugungsanlage muss nun nicht mehr bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Lediglich im Marktstammdatenregister ist eine Balkon PV in wenigen Schritten innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu Registrieren. Halten Sie hierbei neben den Daten der Steckfertigen Solaranlage auch Ihre Zählernummer bereit. Diese finden Sie normalerweise auch auf Ihrer Stromabrechnung.
Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Messeinrichtung. Sollte es sich dabei noch um keine moderne Messeinrichtung mit einen Einspeisezählwerk handeln, melden wir uns bei Ihnen zum Tausch Ihrer Messeinrichtung.
2. Was passiert mit den von mir nicht verbrauchten Strom?
Mit Inkrafttreten des Solarpaket I wurde auch festgelegt, dass bei einer Anlage deren Leistung insgesamt bis zu 2000 Watt (2 kW), deren Wechselrichterleistung bis zu 800 Watt beträgt und hinter einer Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben wird, der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet wird.