Anschluss Steckerfertigen Erzeugungsanlage

 

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

Mit In Kraft treten des Solarpaket I am 16.05.2024 ergab es weitreichende Änderungen bei Steckerfertigen Solaranlagen (SSA). Die Anlagen sind auch bekannt unter Mini PV-Anlagen, Balkon PV-Anlagen oder Plug and Play-PV.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Anmeldeverfahren
Eine Steckfertige Erzeugungsanlage muss nun nicht mehr bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Lediglich im Marktstammdatenregister ist eine Balkon PV in wenigen Schritten innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu Registrieren. Halten Sie hierbei neben den Daten der Steckfertigen Solaranlage auch Ihre Zählernummer bereit. Diese finden Sie normalerweise auch auf Ihrer Stromabrechnung.

Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Messeinrichtung. Sollte es sich dabei noch um keine Moderne Messeinrichtung mit einen Einspeisezählwerk handeln, melden wir uns bei Ihnen zum Tausch Ihrer Messeinrichtung.

2. Was passiert mit den von mir nicht verbrauchten Strom?
Mit Inkrafttreten des Solarpaket I wurde auch festgelegt, dass bei einer Anlage deren Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt, deren Wechselrichterleistung bis zu 800 Voltampere beträgt und hinter einer Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben wird der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet wird. Sollte dennoch ein Vergütungswunsch Ihrer Seitz bestehen, können Sie uns gerne einen entsprechenden Hinweis per E-Mail geben an einspeiser@swro.de

Arbeitsschritte

1. Anmeldung

Zur Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bitten wir Sie das Dokument Anmeldung einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bei uns schriftlich oder per E-Mail an swro-netze@swro.de einzureichen.

2. Prüfung Ihrer Messeinrichtung

Anhand der von Ihnen eingereichten Anmeldung wird die Messeinrichtung (Zähler) geprüft, ob ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist.
Ist ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut werden die folgenden Schritte übersprungen und es geht mit dem Schritt 4 weiter.

3. Terminvereinbarung zum Zählerwechsel

Wir setzen uns dann mit Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählerauswechslung in Verbindung.
Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

4. Zusage für den Betrieb der Steckerfertigen Erzeugungsanlage

Sobald ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist erhalten Sie von uns die Zusage für den Betrieb der Steckerfertigen Erzeugungsanlage.

5. Anmeldung im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Kommt es zu Verstößen und Fristverletzungen bei der Registrierung im Marktstammdatenregister, wie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 111f beschrieben, werden Pönal-Zahlung fällig, welche im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 § 52 definiert sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (
www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.