Anschluss Steckerfertigen Erzeugungsanlage

Im Folgenden stellen wir Ihnen zur Orientierung die einzelnen Schritte von der Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bis zum Betrieb der Anlage dar.

Arbeitsschritte

1. Anmeldung

Zur Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bitten wir Sie das Dokument Anmeldung einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bei uns schriftlich oder per E-Mail an swro-netze@swro.de einzureichen.

2. Prüfung Ihrer Messeinrichtung

Anhand der von Ihnen eingereichten Anmeldung wird die Messeinrichtung (Zähler) geprüft, ob ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist.
Ist ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut werden die folgenden Schritte übersprungen und es geht mit dem Schritt 4 weiter.

3. Terminvereinbarung zum Zählerwechsel

Wir setzen uns dann mit Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählerauswechslung in Verbindung.
Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

4. Zusage für den Betrieb der Steckerfertigen Erzeugungsanlage

Sobald ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist erhalten Sie von uns die Zusage für den Betrieb der Steckerfertigen Erzeugungsanlage.

5. Anmeldung im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Kommt es zu Verstößen und Fristverletzungen bei der Registrierung im Marktstammdatenregister, wie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 111f beschrieben, werden Pönal-Zahlung fällig, welche im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 § 52 definiert sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (
www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.