Diese Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB Fernwärme) wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB-FernwärmeV) festgelegt und sind vom Kunden (Anschlussnehmer) zu beachten.

Die TAB Fernwärme gelten für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die an das heißwasserbetriebene Fernwärmeversorgungsnetz der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Anschlussnehmer (Kunden) und der Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH abgeschlossenen Fernwärmenetzanschluss- und Versorgungsvertrages. Die TAB Fernwärme findet Anwendung sowohl für neu an das Fernwärme-verteilnetz anzuschließende Anlagen als auch bei Umbaumaßnahmen bzw. Veränderungen an bestehenden Anlagen.