Bei Ausführung und Betrieb einer Trinkwasseranlage sind folgende Punkte zu beachten:
- die DVGW-TRWI-DIN 1988, EN 1717
- das DVGW-Regelwerk sowie weitere anerkannte Regeln der Technik
- die Herstellerangaben
- der AVBWasserV bzw. die jeweils gültige Wasserabgabesatzung
- der Installateurvertrag
- Darüber hinaus sind auch die zusätzlichen Auflagen des zuständigen WVU zu berücksichtigen.
Alle verwendeten Materialien und Geräte müssen mit dem DIN-, DVGW- bzw. CE-Zeichen und ggf. mit Registriernummern gekennzeichnet sein. Das WVU übernimmt keinerlei Haftung für die erstellte Anlage. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten können vom WVU zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden.
Hausanschluss
Um das Verteilungsnetz, den Hausanschluss sowie die Zähl- und Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, benötigen wir zur Erstellung eines Kostenangebotes eine Anmeldung zum Hausanschluss mit folgenden Anlagen:
- Lageplan im Maßstab 1:1000
- Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit eingezeichnetem gewünschten Hausanschluss- und Zählerplatz
- Höhenschnitt vom Gebäude im Maßstab 1:100
- Schemaplan der geplanten Anlage (sofern vorhanden)
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
(nur notwendig, sofern der Grundstückseigentümer nicht mit dem Anschlussnehmer identisch ist.)
Während der Bauphase gelten unsere Allgemeinen Bedingungen zur Erstellung von Hausanschlüssen.
Mindestens 5 Werktage vor der Inbetriebnahme sendet uns ein in unser Installateurverzeichnis eingetragenes Wasserinstallationsunternehmen eine unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag.
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