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Installateurverzeichnis

Gemäß NDAV § 13 Abs. 2, NAV § 13 Abs. 2 und AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten, außer durch den Netzbetreiber bzw. das Wasserversorgungsunternehmen, nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Gas- oder Stromnetzbetreibers bzw. Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich bei dem Netzbetreiber bzw. dem Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmen befindet bzw. bei dem das Installationsunternehmen überwiegend tätig ist.

Einmalige Arbeiten können alle Installationsunternehmen durchführen, die vor Beginn der Arbeiten einen Nachweis vorlegen, dass sie bei einem anderen deutschen Netzbetreiber als Vertragsinstallationsunternehmen eingetragen sind.

 

Zur Aufnahme in das Elektroinstallateurverzeichnis bitten wir um folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom 
  • Erklärung zur Eintragung 
  • Nachweise gem. Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom 
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Installateurausweis eines anderen deutschen Netzbetreibers in Kopie

Alle Unterlagen sind für die Registrierung im Installateurportal der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH notwendig und einzureichen.

Eine Anleitung zur Nutzung des Installateurportals findet sich unter den Dokumenten.

Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.

 

Für die Aufnahme in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH bitten wir um die Übersendung der nachfolgend aufgeführten Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllten Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser (siehe Dokumente unten),
  • Handwerkskarte (Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle),
  • Befähigungsnachweis der fachlichen Voraussetzungen nach dem Merkblatt des Landes-Installateurausschusses Bayern (siehe Dokumente unten), wie z. B. ein entsprechendes Meisterprüfungszeugnis, Diplomurkunde mit Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem 100-Stunden-Lehrgang Gas (TRGI) bzw. einem 80-Stunden-Lehrgang Wasser (TRWI),
  • Nachweis der fachspezifischen Berufspraxis,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregister-Auszug (nur bei juristischer Gesellschaftsform, z. B. GmbH)
  • Betriebshaftpflicht (Bestätigung oder Kopie der Police, Mindestdeckungssummen siehe Antragsformular für die Eintragung).

Alle Unterlagen sind für die Registrierung im Installateurportal der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH notwendig und einzureichen.

Eine Anleitung zur Nutzung des Installateurportals findet sich unter den Dokumenten.

Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.