Hier geht es zur Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Kommt es zu Verstößen und Fristverletzungen bei der Registrierung im Marktstammdatenregister, wie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 111f beschrieben, werden Pönal-Zahlung fällig, welche im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 § 52 definiert sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.