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Anhand der von Ihnen eingereichten Anmeldung im Marktdatenstammregister wird die Messeinrichtung (Zähler) geprüft, ob ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist.
Ist kein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut kommen wir zur Terminvereinbarung zum Zählerwechsel auf Sie zu (nächster Schritt). Falls bereits ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut
ist müssen Sie nichts mehr weiter unternehmen.