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Neuanschluss Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte zur Anmeldung Ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung vor:

 

Suchen Sie sich einen Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens, dieser berät Sie über Ihr Anliegen. Bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb, die geplante Steuerbare Verbrauchseinrichtung über unser Installateurportal anzumelden. Die Anmeldung enthält alle notwendigen Informationen die wir benötigen, um Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen.
 

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die so genannte Netzverträglichkeitsprüfung. Hierbei prüfen wir die notwendige Kapazität des Netzes und Ihres Hausanschlusses, um weiterhin eine sichere und uneingeschränkte Versorgung zu gewährleisten.

Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Steuerbare Verbraucheinrichtung nötig ist, bekommen Sie von uns ein Angebot für die Errichtung oder die Änderung des Hausanschlusses. Durch die Erhöhung der Leistung kann zusätzlich auch ein Baukostenzuschuss fällig werden. Gegebenenfalls kann durch ein intelligentes Lastmanagement die Steuerbare Verbraucheinrichtung ohne zusätzliche Baumaßnahmen realisiert werden.

Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Zusage. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses notwendig, erhalten Sie die Zusage nach Fertigstellung der Maßnahme.

Neben der Anmeldung durch die Installationsfirma bedarf es der Zustimmung des Anlagenbetreibers zum AGB Vertrag. Die Zustimmung kann mit dem Formular "AGB Vertrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen" auf swro-netze.de/steuerbare-ve/formulare durchgeführt werden und ist Voraussetzung zur Vergünstigung auf das Netzentgelt. Die ausgefüllte Zustimmung zum AGB Vertrag ist an swro-netze@swro.de zu senden.

Aufgrund der zusätzlichen elektrischen Verbraucher wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Kunden und der SWRO Netze GmbH erstellt. Durch die Leistungserhöhung ist auch ein bestehender Netzanschlussvertrag gegebenenfalls anzupassen. Im Netzanschlussvertrag wird die Netzanschlusskapazität, die Wartungs- und Eigentumsgrenze und die Netzebene zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber vertraglich festgeschrieben. 

Mit Vorliegen der Freigabe kann der Bau der Anlage durch einen Fachbetrieb beginnen. Dabei sind alle technischen Anschlussbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Sollte die Steuerbare Verbraucheinrichtung auf einen bereits vorhandenen Zähler installiert werden, so muss Ihr Elektrofachbetrieb uns die Zählernummer mitteilen. Andernfalls kommt Ihr Elektrofachbetrieb nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Fachbetrieb bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal ein.
Der Elektrofachbetrieb setzt sich mit uns zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung. Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt wurden und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.

Nach Rücklauf aller unterzeichneten Unterlagen senden wir Ihnen eine Bestätigung zur Überprüfung der Richtigkeit aller erfassten Daten und die abschließende Rechnung zu.