Aufgrund der zusätzlichen elektrischen Verbraucher wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Kunden und der SWRO Netze GmbH erstellt. Durch die Leistungserhöhung ist auch ein bestehender Netzanschlussvertrag gegebenenfalls anzupassen. Im Netzanschlussvertrag wird die Netzanschlusskapazität, die Wartungs- und Eigentumsgrenze und die Netzebene zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber vertraglich festgeschrieben.