Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Zusage. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses notwendig, erhalten Sie die Zusage nach Fertigstellung der Maßnahme.
Neben der Anmeldung durch die Installationsfirma bedarf es der Zustimmung des Anlagenbetreibers zum AGB Vertrag. Die Zustimmung kann mit dem Formular "AGB Vertrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen" auf swro-netze.de/steuerbare-ve/formulare durchgeführt werden und ist Voraussetzung zur Vergünstigung auf das Netzentgelt. Die ausgefüllte Zustimmung zum AGB Vertrag ist an swro-netze@swro.de zu senden.