Sobald die Zusage vorliegt, kann ein Fachbetrieb mit dem Bau der Anlage beginnen. Dabei sind sämtliche technischen Mindestanforderungen sowie die gesetzichen Vorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie bzw. Ihr Installationsunternehmen die "Hinweise der SWRO zu TAB" unter https://www.swro-netze.de / Hausanschlüsse / Technische Anschlussbedingungen. Insbesondere Punkt 6 Zählersteckklemme inkl. Stifte und Punkt 7 § 14a Klemme.