Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und
Netzorientierte Steuerung
§ 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Seit dem 01.01.2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber „steuern“ lassen können (Netzorientierte Steuerung). Nötig ist dies, um die Stabilität der gesamten Stromnetze zu gewährleisten, da in Deutschland immer mehr so genannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen installiert werden. Hinzu kommt, dass diese oft zur selben Zeit genutzt werden.
Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Typische Beispiele für steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
- Wärmepumpen
- Anlage zur Raumkühlung
- Ladepunkte für Elektromobilität
- Stromspeicher
Zu diesem Zweck muss Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Steuerbox ausgerüstet werden, welche dem Netzbetreiber erlaubt, die Leistung Ihrer Anlage nach streng festgelegten Kriterien zu verringern. Der Netzbetreiber überwacht dazu laufend das Netz und greift steuernd ein, um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden.
Als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreiber von Anlagen ein reduziertes Netzentgelt. Hier stehen die Module 1, 2 oder 3 zur Auswahl. Eine genaue Erklärung und alle Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur unter dem Punkt "Reduzierung des Netzentgelts".
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen bei uns im Installateurportal angemeldet werden. Sie erhalten nach Freigabe durch uns eine E-Mail mit dem Link zur "Bestätigung der AGB steuerbare Verbrauchseinrichtung" (siehe auch das Feld unten "Bestätigung AGB steuVE" zur direkten Eingabe). Hier können Sie die Art der Anlage angeben und das für Sie passende Modul auswählen.
Interaktive Hilfestellung von BDEW/HEA zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzentgeltreduzierungen erhalten Sie unter https://www.bdew.de/energie/interaktives-tool-zu-14a-energiewirtschaftsgesetz-enwg/.


