Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzorientierte Steuerung
Seit dem 01.01.2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen (beispielsweise E-Ladesäulen, Batteriespeicher und Wärmepumpen) durch den Netzbetreiber „dimmen“ lassen (Netzorientierte Steuerung). Nötig ist dies, um die Stabilität der gesamten Stromnetze zu gewährleisten, da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre viele neue Stromverbraucher angeschlossen wurden und viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen häufig zur selben Zeit nutzen.
Zu diesem Zweck muss Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Steuerbox ausgerüstet werden, welche dem Netzbetreiber erlaubt die Leistung Ihrer Anlage nach streng festgelegten Kriterien zu verringern. Der Netzbetreiber überwacht dazu laufend das Netz und greift steuernd ein, um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden.
Im Gegenzug profitieren Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung von einem vergünstigten Netzentgelt.
Weitere ausführliche Informationen zum Hintergrund der netzorientierten Steuerung von Verbrauchseinrichtungen, den technischen Möglichkeiten und den Netzentgeltmodellen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und das für Sie optimale Netzentgeltmodell zu wählen, bitten wir Sie hier Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden.