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Messstellenrahmenvertrag

Für Messung und Messstellenbetrieb verwenden wir die einheitlichen Rahmenverträge  zu den Beschlüssen BK6-09-034 und BK7-069-001 der Bundesnetzagentur vom 09.09.2010.

Nach § 21 b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG haben wir technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen in unserm Netz erarbeitet.

Die Preisblätter für den Netzzugang finden Sie hier:

Strom
Netzengelte Strom
Erdgas
Netzentgelte Gas