Messstellenrahmenvertrag
Für Messung und Messstellenbetrieb verwenden wir die einheitlichen Rahmenverträge zu den Beschlüssen BK6-09-034 und BK7-069-001 der Bundesnetzagentur vom 09.09.2010.
Nach § 21 b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG haben wir technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen in unserm Netz erarbeitet.
Die Preisblätter für den Netzzugang finden Sie hier:
- Strom
- Netzengelte Strom
- Erdgas
- Netzentgelte Gas