Netznutzungsvertrag

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben
(Az. BK6-13-042, Beschl. v. 16.04.2015). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.

Die nachfolgend genannten und unten zum Download bereitgestellten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages:

Anlage a: aktuelle Netznutzungsentgelte Strom

Entgelte bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung