Aktuelles

Anmeldung von Verbrauchseinrichtungen

Besondere Verbrauchseinrichtungen, z.B. Speicher oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, bitten wir rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorher, mit dem Inbetriebsetzungsauftrag bei uns anzumelden. Bei Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 12 kVA müssen wir als Netzbetreiber unsere Zustimmung geben und es ist eine technische Einrichtung zur Steuerung bzw. Abschaltung der Ladeeinrichtung vorzusehen.

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