Für den Messstellenbetrieb verwenden wir die einheitlichen Rahmenverträge zu den Beschlüssen BK6-24-125 und BK7-17-0026 der Bundesnetzagentur sowie die Anlage 8 der KoV 15.
Für den Messstellenbetrieb verwenden wir die einheitlichen Rahmenverträge zu den Beschlüssen BK6-24-125 und BK7-17-0026 der Bundesnetzagentur sowie die Anlage 8 der KoV 15.