Neuanschluss Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte zur Anmeldung Ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung dar.

 

1. Anmeldung

Suchen Sie sich einen Elektrofachbetrieb ihres Vertrauens, mit dem Sie über Ihr Anliegen beraten können.  Zur erstmaligen Anmeldung Ihrer geplanten Steuerbaren Verbraucheinrichtung bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb die Anmeldung über unser Installateurportal einzureichen. Diese enthält alle notwendigen Informationen, die es uns ermöglichen Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen.
Ihr Elektrofachbetrieb kann Sie auf aktuelle Fördermöglichkeiten für den Kauf und Anschluss einer Steuerbaren Verbraucheinrichtung hinweisen.

2. Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die s.g. Netzverträglichkeitsprüfung.  Hierbei prüfen wir die notwendige Kapazität des Netzes und ihres Hausanschlusses, um weiterhin eine für alle sichere und uneingeschränkte Versorgung zu gewährleisten.

3. Planung und Herstellung des Hausanschlusses

Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Steuerbaren Verbraucheinrichtung nötig ist, bekommen sie von uns ein Angebot für Errichtung oder Änderung ihres Hausanschlusses. Durch die Erhöhung der Leistung kann zusätzlich auch ein Baukostenzuschuss fällig werden. Gegebenenfalls kann durch ein intelligentes Lastmanagement die Steuerbaren Verbraucheinrichtung ohne zusätzliche Baumaßnahmen realisiert werden.

4. Zusage zum Bau der Steuerbaren Verbraucheinrichtung

Die Zusage zum Bau der Steuerbaren Verbraucheinrichtung ist die Bestätigung des Netzbetreibers, dass der Anschluss einer Lademöglichkeit an das Stromnetz möglich ist.
An diese Zusage binden wir uns für drei Monate.
Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Zusage. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses oder eine Erweiterung des Netzes notwendig erhalten Sie die Zusage nach Fertigstellung der Maßnahme.

5. Netzanschlussvertrag unterzeichnen

Aufgrund der zusätzlichen elektrischen Verbraucher wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Kunden und der SWRO Netze GmbH erstellt. Durch die Leistungserhöhung ist auch ein bestehender Netzanschlussvertrag gegebenenfalls anzupassen. Im Netzanschlussvertrag wird die Netzanschlusskapazität, die Wartungs- und Eigentumsgrenze und die Netzebene zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber vertraglich festgeschrieben. 

6. Bau der Anlage durch einen Installateur

Mit Vorliegen der Freigabe kann der Bau der Anlage durch einen Fachbetrieb beginnen. Dabei sind alle technischen Anschlussbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.

7. Antrag zur Inbetriebsetzung

Sollte die Steuerbaren Verbraucheinrichtung auf einen bereits vorhandenen Zähler installiert werden, so muss Ihr Elektrofachbetrieb uns die Zählernummer mitteilen. Andernfalls kommt Ihr Elektrofachbetrieb nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Fachbetrieb bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal ein.
Wir setzen uns dann mit Ihnen und dem Elektrofachbetrieb zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung. Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt wurden und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.

8. Abrechnung

Nach Rücklauf aller unterzeichneten Unterlagen senden wir Ihnen eine Bestätigung zur Überprüfung der Richtigkeit aller erfassten Daten und die abschließende Rechnung zu.