Installateurverzeichnis

Gemäß NDAV § 13 Abs. 2, NAV § 13 Abs. 2 und AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten, außer durch den Netzbetreiber bzw. das Wasserversorgungsunternehmen, nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Gas- oder Stromnetzbetreibers bzw. Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich bei dem Netzbetreiber bzw. dem Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmen befindet bzw. bei dem das Installationsunternehmen überwiegend tätig ist.

Einmalige Arbeiten können alle Installationsunternehmen durchführen, die vor Beginn der Arbeiten einen Nachweis vorlegen, dass sie bei einem anderen deutschen Netzbetreiber als Vertragsinstallationsunternehmen eingetragen sind.

 

Zur Aufnahme in das Elektroinstallateurverzeichnis bitten wir um folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom 
  • Erklärung zur Eintragung 
  • Nachweise gem. Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom 
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Installateurausweis eines anderen deutschen Netzbetreibers in Kopie

Alle Unterlagen sind per Fax unter 08031 365-2665 oder per Email swro-netze@swro.de bei der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH einzureichen.

Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.

Bei den Formularen finden Sie auch den Inbetriebsetzungsantrag Strom.

 

Für die Aufnahme in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH bitten wir um die Übersendung der nachfolgend aufgeführten Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllten Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser (siehe Dokumente unten),
  • Handwerkskarte (Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle),
  • Befähigungsnachweis der fachlichen Voraussetzungen nach dem Merkblatt des Landes-Installateurausschusses Bayern (siehe Dokumente unten), wie z. B. ein entsprechendes Meisterprüfungszeugnis, Diplomurkunde mit Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem 100-Stunden-Lehrgang Gas (TRGI) bzw. einem 80-Stunden-Lehrgang Wasser (TRWI),
  • Nachweis der fachspezifischen Berufspraxis,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregister-Auszug (nur bei juristischer Gesellschaftsform, z. B. GmbH)
  • Betriebshaftpflicht (Bestätigung oder Kopie der Police, Mindestdeckungssummen siehe Antragsformular für die Eintragung).

Alle Unterlagen sind per Fax unter 08031 365-2665, auf dem Postweg oder per Email swro-netze@swro.de bei der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH einzureichen.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir einen Installateuervertrag vorbereiten und Ihnen ein Exemplar in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift zusenden. Ein Muster unseres Installateurvertrages finden Sie im Anhang.

Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.

Bei den Formularen finden Sie auch die Inbetriebsetzungsaufträge für Gas, Wasser und Fernwärme.