Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Es wurde zum 01.07.2021 festgestellt, dass für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH Grundversorger in der Sparte Gas in unserem Netzgebiet ist.