Anmeldung von Verbrauchseinrichtungen
Besondere Verbrauchseinrichtungen, z.B. Speicher oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, müssen durch Ihren Installateur in unserem Installateurportal rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vorher, angemeldet werden.
Bei Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 12 kVA müssen wir als Netzbetreiber unsere Zustimmung geben und es ist eine technische Einrichtung zur Steuerung bzw. Abschaltung der Ladeeinrichtung vorzusehen.
Bei Speichern und Ladeeinrichtungen benötigen wir zusätzlich die Datenblätter aus Anhang B der VDE AR-N 4100.
Alle erforderlichen Formulare und Informationen finden sie unter Hausanschlüsse Formulare und in unseren Technischen Anschlussbedingungen.