Wer eine Gasheizungsanlage nutzt, lässt diese sicher regelmäßig warten. Die Gasleitungswege sind in der Regel nicht Bestandteil der Überprüfungen. Eine solche Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden – das Fachpersonal der Stadtwerke übernimmt die Aufgabe gerne. Die Verantwortung für Gasleitungen im Haus liegt beim Eigentümer. Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften stehen hier in besonderer Pflicht.